Professionell organisiert

Testaments-
vollstreckung

Mit der TuN Testamentsvollstreckungs-GmbH stellen Sie sicher, dass Ihr Testament nach Ihren Wünschen kompetent und effizient umgesetzt wird.

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Unsere Leistungen

Wir bieten professionelle Testamentsvollstreckung.

Testamentsvollstreckung durch die TuN Testamentsvollstreckungs-GmbH bietet die Gewähr, dass Ihr Nachlass professionell und durch erfahrene Berater abgewickelt wird. Die Einsetzung einer Gesellschaft hat gegenüber der Einsetzung von Einzelpersonen als Testamentsvollstrecker den Vorteil, dass sie auf Dauer besteht und unabhängig von persönlichen Bedürfnissen und Lebenssituationen agieren kann.

Die TuN Testamentsvollstreckungs-GmbH bietet ihre Tätigkeit als Abwicklungs-Testamentsvollstreckerin an. Diese ist auf eine reine Abwicklung des Nachlasses gerichtet. Die TuN Testamentsvollstreckungs-GmbH kümmert sich um alle erforderlichen Tätigkeiten von der Aufnahme (Konstituierung) bis zur Teilung des Nachlasses und verwaltet diesen in der Zwischenzeit. Dazu gehören:

  • Sichtung und Feststellung des Umfangs des Nachlasses
  • Begleichung von Verbindlichkeiten und Geltendmachung von Forderungen des Nachlasses
  • Erfüllung von Vermächtnissen und Pflichtteilen
  • Fortführung des Unternehmens nach der testamentarischen Anordnung
  • Errichtung einer Stiftung nach Maßgabe der testamentarischen Anordnung
  • Erstellen der anstehenden Steuererklärungen, Prüfung von Steuerbescheiden, Einlegung von Rechtsbehelfen, Begleichung der Steuern aus dem Nachlass bzw. den jeweiligen Erbteilen
  • Schätzung und Veräußerung von Nachlassteilen
  • Aufstellen eines Teilungsplans und Verteilung des Nachlasses nach den Erbquoten

Die Anordnung einer Abwicklungs-Testamentsvollstreckung ist bei folgenden Gegebenheiten und Umständen sinnvoll:

  • Komplexer Nachlass
  • Auslandsvermögen
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Immobilien
  • Mehrheit von Erben und möglicher Streit zwischen den Erben, insbesondere in Patchwork-Situationen
  • Minderjährige oder geschäftlich unerfahrene Erben

Die TuN Testamentsvollstreckungs-GmbH bietet ihre Tätigkeit als Dauer-Testamentsvollstreckerin an. Diese ist auf eine Verwaltung des Nachlasses oder Teilen davon auf eine bestimmte Dauer gerichtet. Die TuN Testamentsvollstreckungs-GmbH verwaltet das Vermögen (Immobilien, Unternehmen, Bankguthaben) und zahlt die Erträge an den begünstigten Erben oder Vermächtnisnehmer nach den Vorgaben des Testaments aus.

Die Anordnung einer Dauer-Testamentsvollstreckung ist bei folgenden Gegebenheiten und Umständen sinnvoll:

  • Minderjährigkeit von Erben oder Vermächtnisnehmern
  • Geschäftliche Unerfahrenheit von Erben oder Vermächtnisnehmern (beispielsweise bis ein geeigneter Nachfolger für das Unternehmen gefunden ist oder bis der Erbe ein bestimmtes Alter erreicht hat)
  • Bei testamentarischer Anordnung von Nießbrauch zur Verwaltung des dem Nießbrauch unterliegenden Vermögens
  • Bei Gestaltungen zugunsten von behinderten Erben, die Sozialleistungen in Anspruch nehmen (Behindertentestamente)
  • Schutz der Erben oder Vermächtnisnehmer vor Verschwendung des Nachlasses
  • Schutz des Nachlasses vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen persönlicher Schulden des Erben

Die TuN Testamentsvollstreckungs-GmbH bietet verschiedene Vergütungsmodelle an: Vergütung nach Zeitaufwand oder eine Pauschalvergütung nach Wert des unter Testamentsvollstreckung stehenden Nachlasses auf Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers – Fortentwicklung der "Rheinischen Tabelle" ("Neue Rheinische Tabelle").

Sprechen Sie uns gern für eine individuelle Regelung an!

Die TuN Testamentsvollstreckungs-GmbH steht auch für treuhänderische Verwaltung von Vermögen zur Verfügung, sofern dies gesetzlich zulässig ist und keiner Erlaubnis bedarf. Die TuN Testamentsvollstreckungs-GmbH stellt auch Personen, die als Pfleger für die Vermögenssorge von Minderjährigen und ähnliche Aufgaben eingesetzt werden können.

Weiter bietet die TuN Testamentsvollstreckungs-GmbH ihre Dienste im internationalen Bereich an: So kann beispielsweise die TuN Testamentsvollstreckungs-GmbH auch als Testamentsvollstrecker oder Willensvollstrecker nach ausländischem Recht ebenso wie als Trustee (Executor, Administrator, Personal Representative) nach einem Common Law Recht eingesetzt werden.

Die rechtliche und steuerliche Beratung von Testamentsvollstreckern und die Gestaltung von Testamenten unter rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten erfolgt durch die TuN Testament und Nachfolge Consulting - eine Kooperation von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern der Brödermann Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und der COUNSEL Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft.

Ihre Ansprechpartner

Dr. Andrea Tiedemann
Dr. Andrea Tiedemann

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

Katja Lehmann
Katja Lehmann

Steuerberaterin / Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)


Unser Team

Wir sind Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Die TuN Testamentsvollstreckungs-GmbH wird als interdisziplinäre Kooperation von der Rechtsanwaltsgesellschaft Brödermann Jahn und der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft COUNSEL Treuhand aus Hamburg betrieben.

Dr. Andrea Tiedemann

Dr. Andrea Tiedemann

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

Dr. Philipp von Dietze

Dr. Philipp von Dietze

Rechtsanwalt

Dr. York Zieren

Dr. York Zieren

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Christina Gatz

Christina Gatz

Rechtsanwältin

Laura Kaufmann

Laura Kaufmann

Rechtsanwältin

Tina Denso, LL.M.

Tina Denso, LL.M.

Rechtsanwältin

Leonie Wittenstein

Leonie Wittenstein

Rechtsanwältin

Katja Lehmann

Katja Lehmann

Steuerberaterin / Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Dieter Biastoch

Dieter Biastoch

Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

Kai Andersen

Kai Andersen

Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

Gunnar Emde

Gunnar Emde

Steuerberater / Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Nadine Blunk

Nadine Blunk

Steuerberaterin

Daniela Röper

Daniela Röper

Rechtsanwältin / Steuerberaterin

Kontakt

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