Testamentsvollstreckung durch die TuN Testamentsvollstreckungs-GmbH bietet die Gewähr, dass Ihr Nachlass professionell und durch erfahrene Berater abgewickelt wird. Die Einsetzung einer Gesellschaft hat gegenüber der Einsetzung von Einzelpersonen als Testamentsvollstrecker den Vorteil, dass sie auf Dauer besteht und unabhängig von persönlichen Bedürfnissen und Lebenssituationen agieren kann.
Die TuN Testamentsvollstreckungs-GmbH bietet ihre Tätigkeit als Abwicklungs-Testamentsvollstreckerin an. Diese ist auf eine reine Abwicklung des Nachlasses gerichtet. Die TuN Testamentsvollstreckungs-GmbH kümmert sich um alle erforderlichen Tätigkeiten von der Aufnahme (Konstituierung) bis zur Teilung des Nachlasses und verwaltet diesen in der Zwischenzeit. Dazu gehören:
Die Anordnung einer Abwicklungs-Testamentsvollstreckung ist bei folgenden Gegebenheiten und Umständen sinnvoll:
Die TuN Testamentsvollstreckungs-GmbH bietet ihre Tätigkeit als Dauer-Testamentsvollstreckerin an. Diese ist auf eine Verwaltung des Nachlasses oder Teilen davon auf eine bestimmte Dauer gerichtet. Die TuN Testamentsvollstreckungs-GmbH verwaltet das Vermögen (Immobilien, Unternehmen, Bankguthaben) und zahlt die Erträge an den begünstigten Erben oder Vermächtnisnehmer nach den Vorgaben des Testaments aus.
Die Anordnung einer Dauer-Testamentsvollstreckung ist bei folgenden Gegebenheiten und Umständen sinnvoll:
Die TuN Testamentsvollstreckungs-GmbH bietet verschiedene Vergütungsmodelle an: Vergütung nach Zeitaufwand oder eine Pauschalvergütung nach Wert des unter Testamentsvollstreckung stehenden Nachlasses auf Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers – Fortentwicklung der "Rheinischen Tabelle" ("Neue Rheinische Tabelle").
Sprechen Sie uns gern für eine individuelle Regelung an!
Die TuN Testamentsvollstreckungs-GmbH steht auch für treuhänderische Verwaltung von Vermögen zur Verfügung, sofern dies gesetzlich zulässig ist und keiner Erlaubnis bedarf. Die TuN Testamentsvollstreckungs-GmbH stellt auch Personen, die als Pfleger für die Vermögenssorge von Minderjährigen und ähnliche Aufgaben eingesetzt werden können.
Weiter bietet die TuN Testamentsvollstreckungs-GmbH ihre Dienste im internationalen Bereich an: So kann beispielsweise die TuN Testamentsvollstreckungs-GmbH auch als Testamentsvollstrecker oder Willensvollstrecker nach ausländischem Recht ebenso wie als Trustee (Executor, Administrator, Personal Representative) nach einem Common Law Recht eingesetzt werden.
Die rechtliche und steuerliche Beratung von Testamentsvollstreckern und die Gestaltung von Testamenten unter rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten erfolgt durch die TuN Testament und Nachfolge Consulting - eine Kooperation von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern der Brödermann Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und der COUNSEL Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft.
Die TuN Testamentsvollstreckungs-GmbH wird als interdisziplinäre Kooperation von der Rechtsanwaltsgesellschaft Brödermann Jahn und der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft COUNSEL Treuhand aus Hamburg betrieben.
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Testamentsvollstreckungs-GmbH
Brödermann Jahn
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
COUNSEL Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft